AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering-Leistungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Catering-Leistungen zwischen

Private Kitchen – Taiwan Street Food
Inhaberin: Yellena Shin-Yi Wu
Schünenkamp 2
25421 Pinneberg
E-Mail: private.kitchenfood@gmail.com
Telefon:0176 311 49525

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

  1. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Foodtruck-Catering,

  • Lieferung und Abholung,

  • Auf- und Abbau

  1. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Nachricht, annimmt und der Auftragnehmer die Buchung bestätigt.

  3. Der vereinbarte Veranstaltungstermin wird erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich reserviert.

  4. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.


3. Preise

  1. Es gelten die Preise des jeweiligen Angebots oder der Auftragsbestätigung.

  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern wird im Angebot angegeben, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt.

  3. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des bestätigten Angebots sind, werden gesondert berechnet.

  4. Ändert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, die Speisenauswahl, den Veranstaltungsort, die Lieferzeit oder die Personenzahl, kann der Preis entsprechend angepasst werden.


4. Zahlungsbedingungen und Vorkasse

  1. Lunch- und Buffet-Catering werden ausschließlich gegen vollständige Vorkasse ausgeführt.

  2. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens zu dem in der Rechnung oder Auftragsbestätigung genannten Zahlungstermin auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.

  3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mitteilung berechtigt, die Ausführung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung des Caterings besteht bis zum vollständigen Zahlungseingang nicht.

  4. Beim Foodtruck-Catering richten sich Anzahlung, Restzahlung und Fälligkeit nach dem jeweiligen Angebot. Enthält das Angebot keine abweichende Regelung, ist der vollständige Betrag spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin fällig.

  5. Nachträglich entstandene Zusatzkosten, beispielsweise wegen zusätzlicher Gäste, Verlängerung der Einsatzzeit, zusätzlicher Speisen oder zusätzlicher Fahrtstrecken, werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.

  6. Zulässige Zahlungsmethoden werden im Angebot oder auf der Rechnung angegeben.


5. Liefer- und Anfahrtskosten

  1. Für Lieferungen, Abholungen und Foodtruck-Anfahrten werden 0,80 € je tatsächlich gefahrenem Kilometerberechnet.

  2. Berechnet wird grundsätzlich die gesamte Fahrtstrecke vom Betriebssitz des Auftragnehmers zum vereinbarten Veranstaltungs- oder Lieferort und zurück.

  3. Sind mehrere Fahrten erforderlich, beispielsweise wegen einer späteren Abholung von Equipment, werden sämtliche erforderlichen Fahrten berechnet.

  4. Maßgeblich ist die verkehrsübliche Route nach einem gängigen Routenplaner. Umleitungen, vom Auftraggeber veranlasste Zusatzfahrten sowie erhebliche Abweichungen vom vereinbarten Veranstaltungsort können zusätzlich berechnet werden.

  5. Parkgebühren, Mautkosten, Fährkosten, Zufahrtsgebühren und vergleichbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.


6. Personenzahl und Bestelländerungen

  1. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung die verbindliche Personenzahl mit, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.

  2. Eine spätere Reduzierung der Personenzahl führt grundsätzlich nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Preises, da Einkauf, Personal- und Produktionsplanung bereits erfolgt sein können.

  3. Eine spätere Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer möglich. Die zusätzlichen Leistungen werden nachberechnet.

  4. Bei einer höheren tatsächlichen Gästezahl besteht kein Anspruch darauf, dass die Speisen für alle zusätzlichen Gäste ausreichen.


7. Lieferung und Leistungszeiten

  1. Vereinbarte Liefer- und Einsatzzeiten gelten vorbehaltlich geringfügiger, verkehrsbedingter oder organisatorisch unvermeidbarer Abweichungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erkennbare erhebliche Verzögerungen.

  2. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Lieferung am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit angenommen werden kann.

  3. Ist eine Übergabe aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Dies gilt insbesondere für Wartezeiten, erneute Zustellversuche und zusätzliche Fahrtstrecken.

  4. Bei gekühlten oder warmzuhaltenden Speisen muss zum vereinbarten Lieferzeitpunkt eine empfangsberechtigte Person anwesend sein.

  5. Mit der Übergabe der Speisen an den Auftraggeber oder eine von ihm bestimmte Person geht die Verantwortung für sachgerechte Lagerung, Kühlung, Warmhaltung und rechtzeitigen Verzehr auf den Auftraggeber über.


8. Voraussetzungen für Foodtruck-Catering

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Standplatz:

  • ausreichend groß, tragfähig und sicher befahrbar ist,

  • rechtzeitig frei zugänglich ist,

  • eine ungehinderte An- und Abfahrt ermöglicht,

  • den Betrieb des Foodtrucks am vereinbarten Standort erlaubt.

  1. Erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen für den Standplatz beschafft der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Benötigte Strom- und Wasseranschlüsse sowie deren technische Anforderungen werden im Angebot festgelegt. Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese Anschlüsse funktionsfähig, zugänglich und ausreichend abgesichert sind.

  3. Kann der Foodtruck wegen ungeeigneter Zufahrt, fehlender Genehmigung, fehlender Anschlüsse, unsicherer Bodenverhältnisse oder anderer vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

  4. Zusätzliche Stand-, Warte- oder Einsatzzeiten werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet.


9. Allergene, Unverträglichkeiten und Sonderwünsche

  1. Angaben zu Allergenen und kennzeichnungspflichtigen Zutaten werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der verwendeten Produkte erteilt.

  2. Der Auftraggeber muss Allergien, Unverträglichkeiten sowie religiös oder gesundheitlich bedingte Anforderungen spätestens bei Auftragserteilung vollständig mitteilen.

  3. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann bei Herstellung, Lagerung und Transport ein unbeabsichtigter Kontakt mit anderen allergenen Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  4. Sonderwünsche und Anpassungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden.

  5. Kurzfristige Änderungen einzelner Zutaten oder Beilagen bleiben zulässig, wenn dies aufgrund saisonaler Verfügbarkeit oder nicht vorhersehbarer Lieferengpässe erforderlich ist und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar bleibt. Bekannte Allergien und ausdrücklich bestätigte Anforderungen werden dabei berücksichtigt.


10. Speisen, Haltbarkeit und Reste

  1. Frisch zubereitete Speisen sind für den zeitnahen Verzehr bestimmt.

  2. Hinweise zur Kühlung, Erwärmung, Lagerung und Haltbarkeit sind vom Auftraggeber einzuhalten.

  3. Nach Übergabe oder Ende der vereinbarten Ausgabezeit übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für Qualitätsverluste, die durch unsachgemäße Lagerung, unzureichende Kühlung, fehlerhafte Warmhaltung oder verspäteten Verzehr entstehen.

  4. Werden Speisereste auf Wunsch des Auftraggebers übergeben oder von ihm weiterverwendet, erfolgt dies in dessen Verantwortung. Gesetzliche Haftungsansprüche wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel bleiben unberührt.


11. Miet- und Leihgegenstände

  1. Überlassene Warmhaltegeräte, Behälter, Platten, Schüsseln, Geschirr, Besteck und sonstiges Equipment bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Der Auftraggeber hat die Gegenstände sorgfältig zu behandeln und bis zur Rückgabe vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu schützen.

  3. Die Rückgabe oder Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin. Verzögerungen können zusätzliche Fahrt-, Warte- oder Mietkosten verursachen.

  4. Bei Verlust oder vom Auftraggeber zu vertretender Beschädigung sind die erforderlichen Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.


12. Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.

  2. Bei einer Stornierung kann der Auftragnehmer folgende pauschale Entschädigung verlangen:

  • bis 30 Kalendertage vor der Veranstaltung: 10 % des Auftragswertes,

  • 29 bis 15 Kalendertage vorher: 25 % des Auftragswertes,

  • 14 bis 8 Kalendertage vorher: 50 % des Auftragswertes,

  • 7 bis 3 Kalendertage vorher: 75 % des Auftragswertes,

  • ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtabnahme: 100 % des Auftragswertes.

  1. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer kann einen höheren konkret entstandenen Schaden nachweisen.

  2. Bereits angefallene, nicht anderweitig verwendbare Sonderkosten – beispielsweise individuell bestellte Ware, Mietmaterial, Personal- oder Genehmigungskosten – können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind.

  3. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf die berechtigten Stornokosten angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.

  4. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass er die Stornierung nicht zu vertreten hat und dem Auftragnehmer kein entsprechender Schaden entstanden ist.


13. Höhere Gewalt und Ausfall

  1. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, werden beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten befreit.

  2. Hierzu können insbesondere extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Straßensperrungen, erhebliche Fahrzeugschäden, Energieausfälle, Unfälle, Erkrankungen, Epidemien, Streiks oder nicht zu vertretende Ausfälle wesentlicher Lieferanten gehören.

  3. Die Parteien werden zunächst versuchen, einen Ersatztermin oder eine zumutbare Ersatzleistung zu vereinbaren.

  4. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Bereits erbrachte oder speziell für den Auftrag angefertigte und für den Auftraggeber verwertbare Leistungen können entsprechend berechnet werden.


14. Mängel und Reklamationen

  1. Offensichtliche Mängel sollen möglichst unmittelbar bei Übergabe oder während der Veranstaltung mitgeteilt werden, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe erhält.

  2. Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, sofern diese möglich und für den Auftraggeber zumutbar ist.

  3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Rechte durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.


15. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  2. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


16. Widerrufsrecht

  1. Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken oder Catering-Leistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  2. Ebenfalls kann das Widerrufsrecht bei schnell verderblichen oder individuell nach Kundenvorgaben hergestellten Waren ausgeschlossen sein.

  3. Das vertraglich eingeräumte Stornierungsrecht gemäß § 12 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.


17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Einschränkung nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.


18. Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Onlinebestellungen und Versand von Waren

1. Geltungsbereich für Onlinebestellungen

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Bestellungen von Waren über den Onlineshop des Auftragnehmers. Hierzu gehören insbesondere Chiliöl, Gewürzmischungen, Soßen, haltbare Lebensmittel, Geschenksets und vergleichbare Produkte.

  2. Für termingebundene Lunch-, Buffet- und Foodtruck-Caterings gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Bestimmungen dieser AGB. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen für die jeweils bestellte Leistung vor.


2. Produktdarstellung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

  2. Der Kunde kann die gewünschten Produkte in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und korrigieren.

  3. Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutig bezeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

  4. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

  5. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, eine Zahlungsbestätigung mit Annahmeerklärung oder durch den Versand der bestellten Ware zustande.

  6. Kann eine Bestellung nicht angenommen werden, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet.


3. Preise und Versandkosten

  1. Die im Onlineshop angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

  2. Zusätzlich zum Warenpreis können Versandkosten anfallen. Die konkrete Höhe der Versandkosten wird dem Kunden im Onlineshop und vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt.

  3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren entstehen. Diese werden nicht vom Auftragnehmer erhoben und sind vom Kunden zu tragen.

  4. Rabattcodes, Gutscheine und Aktionsangebote können nur unter den jeweils angegebenen Bedingungen eingesetzt werden. Eine nachträgliche Anrechnung nach Abschluss der Bestellung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


4. Zahlung bei Onlinebestellungen

  1. Onlinebestellungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.

  2. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt.

  3. Bei Auswahl einer Zahlungsart über einen externen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Vertrags- und Datenschutzbestimmungen.

  4. Der Versand erfolgt erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung, sofern im Onlineshop nichts anderes angegeben wird.

  5. Wird eine Zahlung zurückgebucht oder nicht ausgeführt, obwohl der Kunde dies zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.


5. Liefergebiet und Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden während des Bestellvorgangs angegebene Lieferadresse.

  2. Die im Onlineshop angegebenen Lieferzeiten beginnen, sofern nichts anderes angegeben wird, mit dem Zustandekommen des Vertrags beziehungsweise bei vereinbarter Vorkasse mit dem Zahlungseingang.

  3. Sonn- und gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung der Lieferzeit nicht als Werktage berücksichtigt.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine vollständige und zutreffende Lieferadresse anzugeben. Mehrkosten, die aufgrund einer vom Kunden schuldhaft falsch oder unvollständig angegebenen Adresse entstehen, können dem Kunden berechnet werden.

  5. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, unvorhersehbarer Transportstörungen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Ereignisse, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Kunde wird über erhebliche Verzögerungen informiert.

  6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.


6. Warenverfügbarkeit

  1. Der Verkauf erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

  2. Sollte ein bestelltes Produkt nach Vertragsschluss ausnahmsweise nicht verfügbar sein, weil der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde, wird der Kunde unverzüglich informiert.

  3. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern keine zumutbare Ersatzbeschaffung möglich ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

  4. Ein Ersatzprodukt wird nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden geliefert.


7. Versand, Gefahrübergang und Annahme

  1. Der Versand erfolgt durch den im Onlineshop oder in der Versandbestätigung genannten Versanddienstleister.

  2. Bei Bestellungen durch Verbraucher trägt der Auftragnehmer das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung der Ware bis zur Übergabe an den Kunden oder an eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person.

  3. Bestellt ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, geht die Gefahr grundsätzlich mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf ihn über.

  4. Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung oder bestimmt er eigenständig einen Ablageort, geht das Risiko mit der ordnungsgemäßen Ablage am vereinbarten Ort auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

  5. Kann ein Paket aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden und wird es an den Auftragnehmer zurückgesandt, können die tatsächlich entstandenen Kosten eines erneuten Versands berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.


8. Transportschäden und Reklamationen

  1. Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Erhalt auf erkennbare Transportschäden, ausgelaufene Behälter, beschädigte Gläser oder geöffnete Verschlüsse zu kontrollieren.

  2. Erkennbare Schäden sollten möglichst durch Fotos dokumentiert und dem Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Bestellnummer mitgeteilt werden.

  3. Ist ein Glas zerbrochen, undicht oder der Originalitätsverschluss bei Erhalt beschädigt, darf das betroffene Lebensmittel aus Sicherheitsgründen nicht verzehrt werden.

  4. Eine unterlassene sofortige Meldung schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern nicht ein.

  5. Beschädigte Ware ist bis zur Klärung möglichst einschließlich Versandverpackung und Versandetikett aufzubewahren.


9. Produktbeschaffenheit und Lagerung

  1. Lebensmittel können aufgrund der verwendeten natürlichen Zutaten geringfügige Abweichungen in Farbe, Konsistenz, Schärfegrad, Geschmack und Aussehen aufweisen. Solche handelsüblichen und geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

  2. Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung. Abweichungen durch Lichtverhältnisse, Bildschirmeinstellungen oder Änderungen der Verpackungsgestaltung bleiben vorbehalten, soweit die wesentlichen Eigenschaften des Produkts unverändert bleiben.

  3. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, die Zutaten- und Allergenangaben sowie die Angaben auf der gelieferten Verpackung.

  4. Die auf dem Etikett angegebenen Lagerungs- und Verwendungshinweise sind zu beachten.

  5. Nach dem Öffnen sind die Produkte entsprechend den Angaben auf dem Etikett zu lagern und innerhalb des dort empfohlenen Zeitraums zu verbrauchen.

  6. Für Qualitätsverluste oder Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, Verunreinigung oder Nichtbeachtung der Verwendungshinweise entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Gesetzliche Ansprüche wegen bereits bei Übergabe vorhandener Mängel bleiben unberührt.


10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


11. Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen

  1. Verbrauchern steht bei Onlinebestellungen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular im Onlineshop.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage und beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Erhalt der Ware.

  3. Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Waren,

  • die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

  • die individuell nach Kundenvorgaben hergestellt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

  1. Bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt oder beschädigt wurde.

  2. Für ungeöffnete, nicht schnell verderbliche Standardprodukte – beispielsweise ein original verschlossenes und nicht individuell angefertigtes Glas Chiliöl – kann grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen.

  3. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern er hierüber vor Abgabe der Bestellung ordnungsgemäß informiert wurde.

  4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter oder beschädigter Ware bleiben vom Widerrufsrecht unberührt.